Mehrwertsteuer Hardware + Strom

KarlmasterKarlmaster Member Posts: 39
Hey Leute,

hat wer schon eine Verbindliche Aussage ob die Mehrwertsteuer und/oder der Strom absetzbar sind?

Denn soweit ich weiß, sollte das nicht funktionieren, da man ja keine Mehrwertsteuer ausweist auf einer Rechnung?

Hat jemand Erfahrungen gemacht ?

Greetz

Comments

  • Rocky89Rocky89 Member Posts: 11
    Wieso weißt man keine MwSt aus? Nur beim nem Kleingewerbe, n normales hast ganz normal deine MwSt.
  • KarlmasterKarlmaster Member Posts: 39
    edited July 2017
    Rocky89 said:

    Wieso weißt man keine MwSt aus? Nur beim nem Kleingewerbe, n normales hast ganz normal deine MwSt.

    Normalerweise bekommt man vom FA die 19% zurück.
    Allerdings schreibt man auch Rechnungen für die Produkte oder Dienstleistungen die man verkäuft, somit hat das FA mehr, solange dein Unternehmen nicht für immer Minus macht, dies macht ja keiner auf Dauer !!

    Als Miner schreibt man keine Rechnungen mit 19%.

    Man hat einfach Coins, die keine MwSt. besitzen.

    Die weitere Versteuerung ist sowieso noch nicht geklärt.

    Mir geht es nun erstmal darum, ob ich die MwSt. aus der Hardware und/oder Strom zurück bekomme?
    Jemand Erfahrung mit dem FA bei dieser Konstellation ?
  • CryptocoreCryptocore Member Posts: 8
    Dass der Strom steuerlich geltend gemacht werden kann, sollte eigentlich unstrittig sein. Das geht laut Steuerberater. Laut ihm ist lediglich immer noch fraglich, ob eine Umsatzpflicht für Miner besteht. Er persönich meint, Miner seien nicht steuerpflichtig, da die mining pools nicht in Deutschland ansässig seien und demnach der Umsatz nicht hierzulande erwirtschaftet wird. Sollte das Finanzamt dennoch eine Umsatzsteuerpflicht festschreiben, könnte man als Selbständiger wenigstens Vorsteuer abziehen. Sollte eine Umsatzsteuerpflicht im Ausland bestehen, was theoretisch ebenfalls möglich wäre, wenn er Sitz des Pools nicht in DE ist, dann wäre das bei z.B. Nicehash oder dem Cloud-Mining-Unternehmen Genesis Mining de facto aber steuerfrei, was man an Kryptowährung generiert, denn die haben jeweils Firmensitze auch in Dubai angemeldet, wo eben keine Steuerpflicht bestünde. Laut Steuerberater.
  • CryptocoreCryptocore Member Posts: 8
    Btw: Es gibt ein EUGH-Urteil, demzufolge Kryptowährungen wie Devisen zu behandeln sind. Demnach unterliegt der Handel damit nicht der Umsatzsteuer. Aber dennoch: Gewissheit haben wir erst, wenn Steuerberater und Finanzamt sich einig werden bzw. das EUGH-Urteil auch in nationales Recht umgesetzt ist.

    Aber, wie Karlmaster schon sagt: die Kleingewerberegelung sollte eigentlich unabhängig von der generellen Frage eine Umsatzsteuerbefreiung gewährleisten, sofern wider Erwarten doch eine Umsatzsteuer anfiele, sofernman sie in Anspruch nimmt. Nachteil dann allerdings: Man kann keine Vorsteuerabzüge vornehmen.
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